Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

VerfügbarEfA-LeistungOSCI

Der Online-Dienst „Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen“ stellt einen zentralen Antragsservice zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen zur Verfügung. Ermöglicht werden soll die Antragsstellung für anerkennungsfähige Berufe nach dem Leistungskatalog der öffentlichen Verwaltung (LeiKa), die in derzeit elf Antragsstrecken gebündelt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der im Folgenden genannte Leistungsumfang in Bezug auf einzelne Antragsstrecken sowie einzelne LeiKas (siehe entsprechender Hinweis „unter Vorbehalt“) unter Vorbehalt der Umsetzung steht. Dieser Vorbehalt folgt u. a. aus dem Umstand, dass bei Kammerberufen eine fachliche Erarbeitung und technische Umsetzung in 2023 erst dann erfolgt, wenn hinreichendes Nachnutzungsinteresse von zuständigen Kammern vorliegt und die Rahmenbedingungen eine Nachnutzung zulassen. Erst dann ist eine Weitergabe der Antragsstrecke von Bereitsteller an Nachnutzer möglich.
Zur Verfügung gestellt werden die folgenden Antragsstrecken:

  • Ärztin/Arzt
  • Pflegefachfrau/-mann
  • Erzieher/-in
  • Lehrer/-in
  • Elektrotechnikermeister/-in
  • Kaufmännische(r) Assistent/-in
  • Ingenieur/-in
  • Generischer Basisantrag (Bund)
  • Kauffrau/-mann für Büromanagement (unter Vorbehalt)
  • Fachärztliche Weiterbildung (unter Vorbehalt)
  • Architekt/-in (unter Vorbehalt)

Bereitsteller
Nordrhein-Westfalen

Nutzer
Hamburg, Brandenburg

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