Untersuchungsberechtigungsschein

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Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) sieht verschiedene ärztliche Untersuchungen für Jugendliche beim Eintritt in das Berufsleben vor. Die Untersuchungen sollen verhindern, dass Jugendliche mit Arbeiten beschäftigt werden, die ihre Gesundheit oder ihre Entwicklung gefährden. Betriebe dürfen Jugendliche daher erst beschäftigen bzw. ausbilden, wenn ihnen zuvor eine von einem Arzt oder einer Ärztin ausgefüllte Bescheinigung über die erfolgte Untersuchung des oder der Jugendlichen vorgelegt wurde. Damit Jugendliche die Untersuchung wahrnehmen können, benötigen sie einen sog. Untersuchungsberechtigungsschein (kurz UBS). Dieser kann durch den Online-Dienst einfach beantragt werden und wird direkt zugestellt.

 

Bereitsteller
Nordrhein-Westfalen

Themenfeld
Bildung

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