Allgemeine Informationen zum FIT-Store

  • Nachnutzen statt neu entwickeln

    • Der FIT-Store ermöglicht die Nachnutzung bereits digitalisierter Verwaltungsleistungen und ermöglicht dadurch die Umsetzung des EfA-Prinzips („Einer für Alle“).
    • Bund und Länder können ihre betriebsfertigen digitalisierten Verwaltungsleistungen über den FIT-Store zur Nachnutzung anbieten oder selbst Verwaltungsleistungen als Nachnutzer einkaufen.
    • Die FITKO hat den FIT-Store als föderale Dienstleistung weiterentwickelt und gewährleistet die standardisierte und vergaberechtskonforme Nachnutzung. Zudem bietet sie die Online-Dienste im Marktplatz für EfA-Leistungen an.

     

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Ansprechperson

  • Mareike Banaszak

    Recht und Compliance

    Portrait von Mareike Banaszak

    Telefon+49 (69) 401270 148

Das kann der FIT-Store

Die Verwaltungsdigitalisierung folgt dem Prinzip „Einer für Alle“ (EfA). Demnach müssen Bund und Länder nicht jede Verwaltungsleistung selbst digitalisieren. Stattdessen können sie einen bereits entwickelten Online-Dienst (z. B. eines anderen Bundeslandes) nachnutzen oder einen von ihnen entwickelten Dienst zur Nachnutzung anbieten. Ermöglicht wird dies über den FIT-Store.

Der FIT-Store richtet sich an öffentliche Auftraggeber und Auftragnehmer (Bund, Länder) sowie landeseigene IT-Dienstleister. Im FIT-Store werden die betriebsbereiten Online-Dienste präsentiert, sodass Angebot und Nachfrage möglichst einfach zueinanderfinden. Standardisierte Verträge sorgen für den rechtskonformen, kostenpflichtigen Leistungsaustausch. Hierzu schließt die FITKO mit dem Bereitsteller des Online-Dienstes einen SaaS-Bereitstellungsvertrag unter Einbeziehung der SaaS-Bereitstellungs-AGB. (SaaS steht für „Software as a Service“, das heißt, der Online-Dienst wird über das Rechenzentrum des Bereitstellers angeboten.) Anschließend wird der Online-Dienst im FIT-Store veröffentlicht. Bei Interesse an einer Nachnutzung kann ein standardisierter SaaS-Nachnutzungsvertrag unter Einbeziehung der SaaS-Nachnutzungs-AGB geschlossen werden.

Der Leistungskatalog des FIT-Stores beinhaltet aktuell hauptsächlich SaaS-Angebote, ist jedoch auch für weitere Vertragstypen offen.

Schnittstellen zu anderen Themen

  • Marktplatz für EfA-Leistungen
    Der EfA-Marktplatz zeigt verfügbare EfA-Leistungen an und unterstützt als technische Plattform rechtssichere und standardisierte Vertragsschlüsse.
    Zum Marktplatz für EfA-Leistungen
  • Onlinezugangsgesetz (OZG)
    Der FIT-Store leistet einen wichtigen Beitrag dazu, die nach dem EfA-Prinzip entwickelten Verwaltungsdienstleistungen in die föderale Fläche zu tragen. Bereits mehr als 80 Verträge wurden mit Hilfe des FIT-Stores geschlossen.
    Mehr zur OZG-Umsetzung
  • FIT-Connect
    FIT-Connect ist eine Technologie zur einfachen und sicheren Kommunikation zwischen Antragsteller:innen und den zuständigen Fachbehörden bei Online-Anträge, die ggf. auch von Online-Diensten eingesetzt wird.
    Mehr zu FIT-Connect

 

Aktuelle Entwicklungsschwerpunkte

  • Marktplatz für EfA-Leistungen
    In Kooperation mit govdigital eG arbeitet die FITKO an der Weiterentwicklung des Marktplatzes für EfA-Leistungen, der ab Januar 2024 ein Produkt des IT-Planungsrats ist.
  • Erweiterung des Leistungsportfolios des FIT-Stores
    Das FIT-Store-Team arbeitet an der sukzessiven Erweiterung der Leistungsportfolios des FIT-Stores. Dabei geht es insbesondere um die Entwicklung neuer Vertragsmuster für neue Vertragstypen.

Gremien

Die länderoffene Arbeitsgruppe FIT-Store begleitet die Weiterentwicklung des FIT-Stores und findet in regelmäßigen Abständen mit Ländervertreter:innen statt.