Am 1. Oktober 2019 ist der erste IT-Änderungsstaatsvertrag in Kraft getreten. Damit haben sich Bund und Länder verpflichtet, für die Jahre 2020−2022 ein Digitalisierungsbudget im Umfang von 180 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Mit diesem Budget sollen Projekte und Aktivitäten unterstützt werden, die der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen auf allen föderalen Ebenen zugutekommen. Damit leistet das Digitalisierungsbudget auch einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG).