Ausfuhr von Kulturgütern

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Der Online-Dienst "Ausfuhr von Kulturgütern" ermöglicht in der Zuständigkeit der Länder liegende Ausfuhrgenehmigungen für Kulturgüter digital zu beantragen. Hierbei wird der Antragsteller durch einen Antragsassistenten mit zahlreichen Hinweistexten und Plausibilitätsprüfungen unterstützt. Das System ermittelt anhand der Angaben den richtigen Antrag. Zudem kann es spezifische und allgemeine offene Ausfuhrgenehmigungen verlängern. Und für weniger routinierten Antragstellern mit Hilfe eines anonymen Vorab-Checks ermitteln, ob eine Ausfuhrgenehmigung im konkreten Fall benötigt wird.

Bereitsteller
Hessen

Nutzer
Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Rheinland-Pfalz, Bayern, Schleswig-Holstein

Themenfeld
Steuern & Zoll

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