Ausfuhr von Kulturgütern
Der Online-Dienst "Ausfuhr von Kulturgütern" ermöglicht in der Zuständigkeit der Länder liegende Ausfuhrgenehmigungen für Kulturgüter digital zu beantragen. Hierbei wird der Antragsteller durch einen Antragsassistenten mit zahlreichen Hinweistexten und Plausibilitätsprüfungen unterstützt. Das System ermittelt anhand der Angaben den richtigen Antrag. Zudem kann es spezifische und allgemeine offene Ausfuhrgenehmigungen verlängern. Und für weniger routinierten Antragstellern mit Hilfe eines anonymen Vorab-Checks ermitteln, ob eine Ausfuhrgenehmigung im konkreten Fall benötigt wird.
Bereitsteller
Hessen
Nutzer
Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Rheinland-Pfalz, Bayern, Schleswig-Holstein
Themenfeld
Steuern & Zoll
Vertragsunterlagen
Weitere Informationen
Interesse an der Nachnutzung der Leistung?
Bitte laden Sie das folgende Formular herunter und füllen es aus. Mit Klick auf den Button „Interesse an der Nachnutzung per E-Mail bekunden“ öffnet sich ein E-Mail, der Sie das Formular beifügen und absenden können.
Interesse an der Nachnutzung per E-Mail bekundenSollte sich kein Fenster öffnen, senden Sie das ausgefüllte Formular bitte an FIT-Store@fitko.de