Willkommen im FIT-Store!

Im FIT-Store werden betriebsbereite digitalisierte Verwaltungsleistungen zur Nach- bzw. Mitnutzung angeboten. Einer für Alle - einmal entwickelt und alle können den Online Service mitnutzen!

Die manuellen Abwicklung über Papierverträge im FIT-Store wurde weiterentwickelt.

Der d i g i t a l e  F I T - S t o r e mit den bekannten und bewährten Prozessen wurde im

                          Marktplatz für EfA-Leistungen

realisiert. Die Marktplatzplattform wird ab 2024 ein Produkt des IT-Planungsrates und ermöglicht bereits jetzt Verträge nach EfA rechtssicher, standardisiert und digital zu schließen. Dabei unterstützt sie technisch und kaufmännisch. Registrieren und akkreditieren kann sich jede Organisation, die im Namen eines Trägers der FITKO etwas anbieten oder beziehen kann.

Wenden Sie sich bei Fragen an das FIT-Store Team und geben Sie uns gerne Ihr Feedback.

Bei Fragen zum Marktplatz können Sie sich auch an die Marktplatzbetreiberin govdigital eG wenden.

Ausführliche Informationen zum FIT-Store finden Sie in den bereitgestellten Dokumenten. Die nachfolgend aufgelisteten Angebote sind verfügbar und können nachgenutzt werden. Nachnutzungsinteressen können weiterhin an das FIT-Store Team gerichtet werden, Anbieter werden gebeten, ihre hier gelisteten Angebote in den Marktplatz zu übertragen, damit diese digital bestellt werden können. Eine Übertragung durch die FITKO ist derzeit nicht möglich.

FIT-Store-Leistungen

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Ich bin Bereitsteller, wie kommt meine betriebsbereite Leistung in den FIT-Store?

Nutzen Sie den Marktplatz um Ihr EfA-Angebot strukturiert an die FITKO zu übersenden.

Ich möchte eine der gelisteten Leistungen nachnutzen. Wie kann ich eine Leistung aus dem FIT-Store einkaufen?

Bitte senden Sie Ihre Interessenbekundung (Vorlage downloadbar) an FIT-Store@fitko.de, damit der Kontakt zu dem Bereitsteller hergestellt werden kann. Sobald der Abstimmungsprozess zwischen Ihnen und dem Bereitsteller abgeschlossen ist, schließen wir mit Ihnen einen Nachnutzungsvertrag. Der Nachnutzungsvertrag ist pro EfA-Angebot spiegelbildlich zum SaaS-Bereitstellungsvertrag.

Ist das Angebot bereits im Marktplatz für EfA-Leistungen gelistet, ist es dort bestellbar. Die Prozesse bis hin zum Vertragsschluss werden durch die Plattform unterstützt.

(Archivierte) AGB und Hintergrund zu Vertragsversion V2.0

Zur Info, ist der Einstellungsvertrag mit uns in der Version 1.0 geschlossen worden, werden Sie einen Nachnutzungsvertrag der Version 1.0 mit uns schließen. Zu diesem Vertrag gehören dann auch die AGB in der Version 1.0. Verträge der Version 1.0 werden nur noch in begründeten Ausnahmen geschlossen. Bereitsteller werden gebeten eine Vertragsänderung vorzunehmen.

Wesentlichen Ziele der Vertragsversion 2.0 sind:

  1. Realisierung des Leistungsaustausch auf dem Marktplatz für EfA-Leistungen
  2. Standardisierung der SLA
  3. Leistungsaustausch in andere Nachnutzungsmodelle wie govdigital und Kommunalvertretermodell ermöglichen
  4. verbesserte Rechnungsstellungsklausel, zur Gewährleistung, dass ein Bereitsteller das Geld im selber Haushaltsjahr erhält.

Im Folgenden sind alle bisher verwendeten AGB aufgeführt.

...und der Datenschutz?

Der Datenschutz ist im FIT-Store mitgedacht: Die FITKO ist allerdings datenschutzrechtlich nicht verantwortlich. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) wird bei FIT-Store Leistungen zwischen dem IT-Dienstleister (IT-DL) des Bereitstellers und der nachnutzenden Behörde geschlossen.

Der FIT-Store Muster-AVV stellt ein nützliches, aber unverbindliches Angebot zur Verwendung durch IT-DL dar.