Online-Sicherheitsprüfung (OSiP)

  • Medienbruchfreier Workflow für personenbezogene Sicherheitsüberprüfungen

    • In vielen Bereichen verlangt der Gesetzgeber aus Sicherheitsgründen von den Behörden personenbezogene Zuverlässigkeits- und Sicherheitsüberprüfungen, z. B. bei Einbürgerung oder Waffenerwerb.
    • Dank der Online-Sicherheitsprüfung (OSiP) können diese Überprüfungen weitestgehend medienbruchfrei durchgeführt und dabei die betroffenen Stakeholder (Genehmigungsbehörden, Bürger:innen, Unternehmen, Sicherheitsbehörden, Register) in einen gemeinsamen Workflow integriert werden.

Ansprechpersonen

  • David Brodesser

    Produktmanagement OSiP

    Portrait von David Brodesser

    Telefon+49 (69) 401270 146

Das kann OSiP

In einer Reihe von Gesetzen sind personenbezogene Zuverlässigkeits- und Sicherheitsüberprüfungen (ZSÜ) vorgeschrieben, um Personen den Zugang zu sicherheitsrelevanten oder nicht allgemein zugänglichen Bereichen zu gewähren. Dazu zählen z. B. der Zutritt zu Flughäfen, Häfen oder Atomanlagen, die Einbürgerung, der Erwerb einer Waffe, aber auch die Akkreditierung für besondere Veranstaltungen.

An der ZSÜ sind mehrere Stellen beteiligt. So muss die Genehmigungsbehörde – also die Stelle, die die Zuverlässigkeit feststellt und bescheinigt – verschiedene Behörden, sogenannte Erkenntnisstellen, um Informationen über die zu überprüfende Person bitten. Die Rückmeldungen fließen anschließend in die Entscheidung über die Zuverlässigkeit ein. Die Beteiligung der Erkenntnisstellen (Landeskriminalämter, Verfassungsschutz sowie verschiedene zentrale Bundesregister in Deutschland) erfolgt über OSiP und weitestgehend medienbruchfrei. Die Ausprägung des Automatisierungsgrades – von nur verwaltungsinternen Workflows bis zu einem vollständigen Workflow – ist abhängig vom jeweiligen Anwendungsbereich.

Aktuelle Entwicklungsschwerpunkte

  • Neukonzeption, Neuentwicklung und Rollout des Produkts Online-Sicherheitsprüfung (OSiP) (Beschluss IT-Planungsrat 2025/20)

So können Sie sich beteiligen

Aufgrund der zentralen Finanzierung von OSiP durch den IT-Planungsrat können der Bund und alle Länder die Nutzungsrechte von OSiP über den FIT-Store erhalten. Eine entsprechende Anfrage an die FITKO reicht aus. Grundsätzlich soll die Nutzung von OSiP von einer Stelle (des Bundes oder der jeweiligen Länder) beantragt werden. Diese Stelle übernimmt anschließend auch die Koordinierung der Nutzung von OSiP durch die Ressorts bzw. Kommunen.

Produktboard der OSiP

Alle Produkte des IT-Planungsrats werden von der FITKO nach einem einheitlichen Produktmanagement-Modell gesteuert. Jedes Produkt besitzt gemäß der Geschäftsordnung für die Gremien der Produkte ein Produktboard. Die ständigen Mitglieder für das Produktboard der OSiP sind: 

  • Land Baden-Württemberg
  • Freistaat Bayern
  • Land Hessen
  • Land Nordrhein-Westfalen