Online-Sicherheitsprüfung (OSiP)
Ansprechpersonen
David Brodesser
Produktmanagement OSiP

+49 (69) 401270 146
Das kann OSiP
In einer Reihe von Gesetzen sind personenbezogene Zuverlässigkeits- und Sicherheitsüberprüfungen (ZSÜ) vorgeschrieben, um Personen den Zugang zu sicherheitsrelevanten oder nicht allgemein zugänglichen Bereichen zu gewähren. Dazu zählen z. B. der Zutritt zu Flughäfen, Häfen oder Atomanlagen, die Einbürgerung, der Erwerb einer Waffe, aber auch die Akkreditierung für besondere Veranstaltungen.
An der ZSÜ sind mehrere Stellen beteiligt. So muss die Genehmigungsbehörde – also die Stelle, die die Zuverlässigkeit feststellt und bescheinigt – verschiedene Behörden, sogenannte Erkenntnisstellen, um Informationen über die zu überprüfende Person bitten. Die Rückmeldungen fließen anschließend in die Entscheidung über die Zuverlässigkeit ein. Die Beteiligung der Erkenntnisstellen (Landeskriminalämter, Verfassungsschutz sowie verschiedene zentrale Bundesregister in Deutschland) erfolgt über OSiP und weitestgehend medienbruchfrei. Die Ausprägung des Automatisierungsgrades – von nur verwaltungsinternen Workflows bis zu einem vollständigen Workflow – ist abhängig vom jeweiligen Anwendungsbereich.
Mehrfach ausgezeichnet
Nationale und internationale Anerkennung erhielt OSiP mit der Auszeichnung “Certificate of Excellence” in der Kategorie „National“ beim „Sharing and Reuse Awards Contest“ der Europäischen Kommission 2017 in Lissabon sowie beim eGovernment-Wettbewerb 2018 in der Kategorie „Bestes Kooperationsprojekt“.
Schnittstellen zu anderen Themen
- XÖV-Standards
Entwicklung eines eigenen XÖV-Standards „XZSÜ“ für die Zuverlässigkeits- und Sicherheitsüberprüfung (in Arbeit)
Mehr zu XÖV-Standards - Onlinezugangsgesetz (OZG)
Im Sinne des OZG besteht die technische Möglichkeit, Anträge von Bürger:innen oder der Wirtschaft medienbruchfrei an OSiP zu übergeben. Die jeweilige Umsetzung muss jedoch mit der Fachlichkeit in den Genehmigungsbehörden abgestimmt werden.
Mehr zur OZG-Umsetzung
Aktuelle Entwicklungsschwerpunkte
- Neue JAVA-Clients
- Fertigstellung des Standards XZSÜ
- Mandantenfähigkeit
- Akkreditierung bei der UEFA-Fußball-EM 2024
So können Sie sich beteiligen
Aufgrund der zentralen Finanzierung von OSiP durch den IT-Planungsrat können der Bund und alle Länder die Nutzungsrechte von OSiP über den FIT-Store erhalten. Eine entsprechende Anfrage an die FITKO reicht aus. Grundsätzlich soll die Nutzung von OSiP von einer Stelle (des Bundes oder der jeweiligen Länder) beantragt werden. Diese Stelle übernimmt anschließend auch die Koordinierung der Nutzung von OSiP durch die Ressorts bzw. Kommunen.
Produktboard der OSiP
Alle Produkte des IT-Planungsrats werden von der FITKO nach einem einheitlichen Produktmanagement-Modell gesteuert. Jedes Produkt besitzt gemäß der Geschäftsordnung für die Gremien der Produkte ein Produktboard. Die ständigen Mitglieder für das Produktboard der OSiP sind:
- Land Baden-Württemberg
- Freistaat Bayern
- Land Hessen
- Land Nordrhein-Westfalen
