DVDV

  • Das Diensteverzeichnis der öffentlichen Verwaltung

    • Über das Deutsche Verwaltungsdiensteverzeichnis (DVDV) werden Verbindungsparameter bereitgestellt, um eine rechtssichere elektronische Kommunikation von und mit Behörden sicherzustellen. 
    • Damit ermöglicht das DVDV Maschine-zu-Maschine-Kommunikation, die Authentifizierung der beteiligten Organisationen sowie die Überprüfung von Berechtigungen.

     

    Zum DVDV auf der Website des ITZ-Bund

Ansprechpersonen

  • Stephan Bartholmei

    Produktmanagement DVDV (in Vertretung)

    Protrait von Stephan Bartholmei
  • Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)

    Suthusan Sivananthan | Koordinierende Stelle DVDV

  • Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)

    Johannes Rohts | Koordinierende Stelle DVDV

Das kann das DVDV

Das Deutsche Verwaltungsdiensteverzeichnis (DVDV) ist ein vertrauenswürdiges Verzeichnis der technischen Verbindungsdaten von Kommunikationspartner:innen im Rahmen von digitalen Verwaltungsleistungen und E-Government.

Der nicht-öffentliche Dienst stellt Verbindungsparameter für die rechtssichere elektronische Kommunikation von und mit Behörden bereit. Er verbindet alle föderalen Ebenen (Bund, Länder, Kommunen) untereinander. Zudem werden mit Hilfe des DVDV Onlineportale im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) angebunden. 

Die Abfrage der Verbindungsdaten erfolgt über die Fachverfahren der Kommunikationspartner:innen. Das DVDV wird demnach nicht von natürlichen Personen genutzt, stattdessen findet eine Maschine-zu-Maschine-Kommunikation statt.

Zur Verfahrensbeschreibung DVDV

Ziele des DVDV

  • Adressierung von Kommunikationspart­ner:in­nen

    Möchte eine Behörde A einer Behörde B eine elektronische Nachricht zukommen lassen, so kann das Fachverfahren der Behörde A die Adressdaten der empfangenden Behörde B im DVDV erfragen und anschließend eine Nachricht dorthin übersenden. Beispiel: Bei einem Umzug möchte die Meldebehörde des neuen Wohnortes der Behörde am vorhergehenden Wohnort den Wegzug melden.

  • Authentifizierung von Kommunikationspart­ner:in­nen

    Anhand der Kategorisierung von Behörden und Organisationen im DVDV kann überprüft werden, inwiefern Kommunikationspartner:innen berechtigt sind, einen Nachrichtenaustausch zu tätigen bzw. Daten zu empfangen. Beispiel: Im Rahmen des Bundesmeldegesetzes tätigen Behörden regelmäßig Meldedatenabrufe. Hier prüft die Meldebehörde, ob und in welchem Umfang die oder der Anfragende eine Auskunft erhalten darf. Maßgeblich ist hierbei die Kategorisierung der oder des Anfragenden im DVDV.

Schnittstellen zu anderen Themen

  • Online Services Computer Interface (OSCI)
    Derzeit sind ausnahmslos Verbindungsparameter für die OSCI-Kommunikation im DVDV hinterlegt. Zukünftig können jedoch auch andere Verbindungsparameter verzeichnet werden, z. B. für die Kommunikation via REST-Schnittstellen.
    Mehr zu OSCI
  • Onlinezugangsgesetz (OZG)
    Durch die OZG-Umsetzung hat das DVDV einen deutlichen Zuwachs an Einträgen und Anwendungsfällen erfahren. So sind auch zahlreiche (OZG-) Onlineportale im DVDV verzeichnet worden.
    Mehr zur OZG-Umsetzung
  • Governikus
    Im Rahmen der Abfrage von Verbindungsdaten durch Fachverfahren sowie der Übermittlung von Verbindungsdaten an Fachverfahren kommen mehrere Produkte der Anwendung Governikus des IT-Planungsrates zum Einsatz.
    Mehr zu Governikus
  • FIT-Connect
    FIT-Connect hat im Zusammenspiel mit dem DVDV 2 unterschiedliche Anwendungsfälle:
    1. EfA-Parametrisierung: Hierbei werden Teile der EfA-Parameter in der bestehenden DVDV-Infrastruktur gepflegt und durch den FIT-Connect-Routingdienst für Onlinedienste bereitgestellt.
    2. Hinterlegung von technischen Parametern für die Adressierung von Fachbehörden: Hierzu wurde für die Projektphase von FIT-Connect ein DVDV-Microservice entwickelt, der die Erprobung der Anbindung von FIT-Connect an das DVDV ermöglicht.
    Mehr zu FIT-Connect

Aktuelle Entwicklungsschwerpunkte

  • Auskunftsclient
    Ab 2023 wird ein webbasierter Auskunftsclient zur Verfügung stehen. Über diesen können Mitarbeiter:innen in Behörden sowie Hersteller von Fachverfahren einsehen, welche Dienste in DVDV verzeichnet und welche Adressdaten (z. B. Intermediärspostfächer und Zertifikate) hinterlegt sind.
  • Registermodernisierung
    Im Zuge der Registermodernisierung existieren Anwendungsfälle, zu deren Lösung das DVDV maßgeblich beitragen kann. Die hierfür notwendigen Weiterentwicklungen sind eine wesentliche Aufgabe.
  • Single Digital Gateway-Verordnung (Once-Only-Prinzip)
    Im europäischen Kontext der Digitalisierung ist denkbar, dass das DVDV zentrale Aufgaben übernimmt. Mögliche Funktionalitäten zur Herstellung der EU-Interoperabilität werden derzeit analysiert.

So können Sie sich beteiligen

Das DVDV ist eine Infrastrukturkomponente, an der sich der Bund sowie alle 16 Bundesländer beteiligen. Die Verzeichnung von Diensten und Organisationen im DVDV erfolgt durch die jeweilige Fachlichkeit: Die fachlich zuständige Organisation muss hierfür in Abstimmung mit der Koordinierenden Stelle DVDV ein Eintragungskonzept sowie eine Dienstbeschreibung bereitstellen. Die Länder veranlassen dann im Regelfall die Verzeichnung der betreffenden Behörden und Organisationen über die Pflegenden Stellen.

Gremien

Der Bund und die Länder bringen sich über eine Fachgruppe und eine Expertengruppe beim DVDV ein. Die beiden Gremien stellen sicher, dass sowohl die Nutzer:innen während des Betriebs einbezogen und das DVDV fachlich und technisch weiterentwickelt wird.

Die Fachgruppe DVDV übernimmt die Rolle des Lenkungsausschusses. Die Länder sowie der Bund mandatieren jeweils 1 Person für die Fachgruppe DVDV.

Die Expertengruppe DVDV fungiert als Arbeitsgruppe, die Vorentscheidungen zum Betrieb als auch zur fachlichen sowie technischen Ausrichtung des DVDV trifft. Außerdem bereitet sie Entscheidungen von strategischer Bedeutung für die Fachgruppe DVDV vor. Aktuell sind der Bund, die Länder Niedersachsen und Bremen sowie die FITKO in der Expertengruppe DVDV vertreten.