Allgemeine Informationen zum FIT-Store

Nachnutzen statt neu entwickeln

Ein zentrales Thema der Verwaltungsdigitalisierung ist die Nachnutzung bereits entwickelter Leistungen, ermöglicht durch das Prinzip „Einer für Alle“ (EfA). Das Prinzip ist einfach erklärt: Nicht jedes Bundesland muss jede Verwaltungsleistung selbst digitalisieren, sondern kann einen bereits entwickelten Online-Dienst, der von einem anderen Land zur Verfügung gestellt wird, mit- oder nachnutzen.

Gleichzeitig können die Länder, die von ihnen entwickelten Online-Dienste anderen Ländern zur Nachnutzung zur Verfügung stellen.

Genau hierbei hilft der FIT-Store.

Als "Marktplatz“ der Verwaltung richtet sich der FIT-Store an öffentliche Auftraggeber und -nehmer (Bund, Länder und Kommunen) und gewährleistet, dass Angebote und Nachfragen zu bereits entwickelten und betriebsbereiten Online-Diensten möglichst unkompliziert, standardisiert und rechtssicher zueinander finden. 

So funktioniert der FIT-Store

Über den FIT-Store werden zentral durch uns betriebsbereite Leistungen zu standardisierten Vertragsbedingungen eingekauft, im FIT-Store angeboten und an Nachnutzungsinteressierte weiterverkauft.

Hierfür schließen wir mit Anbietern einen standardisierten SaaS-Einstellungsvertrag (SaaS-Einstellungsvertrag und -AGB) ab. Anschließend präsentieren wir die Leistungen im FIT-Store und bewerben sie. Der Verkauf an nutzungsinteressierte Länder erfolgt ebenfalls über standardisierte Vertragsbedingungen (SaaS-Nachnutzungsvertrag und -AGB).

Bei den Leistungen selbst handelt es sich in der Hauptsache um sogenannte SaaS-Leistungen ("Software as a Service"). Das heißt: Das Land, welches eine Leistung (einen Online-Dienst) entwickelt hat, bietet diese Leistung als Betriebsleistung im eigenen Rechenzentrum an.

  • Mareike Banaszak

    Recht und Compliance

    Portrait von Mareike Banaszak

    Telefon+49 (69) 401270 148

Mit dem FIT-Store zur einfachen Nachnutzung

Funktionsweise des FIT-Stores: Der FIT-Store basiert auf dem Grundsatz "Einer für alle" aus der OZG-Umsetzung. Bund und Länder können im FIT-Store Leistungen in Form von Software as a Service einkaufen oder zur Verfügung stellen. Der FIT-Store bietet hierfür standardisierte AGBs.

Der FIT-Store basiert auf dem Grundsatz "Einer für alle" aus der OZG-Umsetzung. Bund und Länder können im FIT-Store Leistungen in Form von Software as a Service einkaufen oder zur Verfügung stellen. Der FIT-Store bietet hierfür standardisierte AGBs.