Ausfuhr von Medizinprodukten
Mit dem Online-Service können Hersteller:innen von Medizinprodukten oder deren Bevollmächtigte digital die Ausstellung eines Freiverkaufszertifikates für Exportzwecke beantragen. Das Freiverkaufszertifikat bestätigt, dass der Hersteller:in oder Bevollmächtigte eine eingetragene Niederlassung in Deutschland hat bzw. dieses Produkt in Verkehr gebracht wurde und es in Länder außerhalb der EU exportiert werden kann.
Bereitsteller
Hessen
Themenfeld
Steuern & Zoll
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