Digitalisierungsbudget
Gemeinsame Finanzmittel von Bund und Ländern zur Digitalisierung der Verwaltung
Die Digitalisierung der Verwaltung kostet Geld. Im ersten IT-Änderungsstaatsvertrag von 2019 haben sich daher Bund und Länder verpflichtet, für die Jahre 2020 bis 2022 ein Digitalisierungsbudget im Umfang von 180 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen.
Mit diesem Budget sollen Projekte und Aktivitäten unterstützt werden, die der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen auf allen föderalen Ebenen zugutekommen. Damit leistet das Digitalisierungsbudget auch einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Die Finanzierung des Budgets erfolgt zu 35 % durch den Bund und zu 65 % durch die Länder.
Die Ziele des Digitalisierungsbudgets
- Das Budget steht für die Finanzierung der gemeinschaftlich von Bund und Ländern zu bewältigenden Aufgaben nach Artikel 91c Grundgesetz zur Verfügung. Danach können Bund und Länder ihre Zusammenarbeit im Bereich der IT bündeln und vereinfachen.
- Das Budget dient ausschließlich der Entwicklung von Basis- und Querschnittskomponenten und der Bereitstellung onlinefähiger Angebote sowie der Vorbereitung der Übergabe in den Betrieb. Der anschließende Regelbetrieb kann nicht aus dem Budget finanziert werden, sondern benötigt eine gesonderte Finanzierung.
- Die mit dem Budget finanzierten Maßnahmen sollen zu einer Effizienz- und Nutzensteigerung sowohl bei der Verwaltung als auch bei Bürger:innen und Unternehmen beitragen.
Die Rolle der FITKO
Bewirtschaftung des Digitalisierungsbudgets im Auftrag des IT-Planungsrates
Der IT-Planungsrat hat uns damit beauftragt, das Digitalisierungsbudget zu bewirtschaften. Demnach verantworten wir das Budget und steuern und prüfen die Mittelverwendung für die einzelnen Projekte und Aktivitäten. Zudem führen wir ein kontinuierliches übergeordnetes Projektcontrolling durch.
Konkret bedeutet das: Alle Projekte und Maßnahmen werden bei uns beantragt und dort aus Sicht eines übergeordneten Projektmanagements geprüft. Ist die Prüfung erfolgreich, kann das Projekt durch ein vertretendes Ministerium in die Abteilungsleiterrunde des IT-Planungsrates eingebracht werden. Dort wird abschließend über die Bewilligung entschieden. Mit diesem Vorgehen soll sichergestellt werden, dass die Ziele des Digitalisierungsbudgets nachhaltig und qualitativ hochwertig umgesetzt werden.
Umsetzung der Projekte mit Hilfe von FIT-Project
Mit unserem eigens entwickelten FITKO-Projektmanagement-Vorgehensmodell "FIT-Project" bieten wir einen Rahmen für die Umsetzung sämtlicher Projekte, die unter dem Dach des IT-Planungsrates laufen. Das beinhaltet damit auch die Umsetzung jener Projekte, die durch das Digitalisierungsbudget finanziert werden. FIT-Project definiert die erforderlichen Managementprozesse, die während eines Projektes auszuführen sind, und legt Mindestanforderungen an die Projektorganisation fest.
So beantragen Sie Mittel aus dem Digitalisierungsbudget
Die Finanzmittel können ausschließlich über die Ministerien und Funktionen beantragt werden, die in den IT-Planungsrat eingebunden sind (Strategiegremium, Abteilungsleiterrunde). Das heißt, der Antrag ist über das im IT-Planungsrat vertretene Ministerium einzureichen, auch wenn es sich um ein Projekt eines anderen Ressorts handelt.
- Den Projektantrag sowie weitere Informationen zum Vorgehen können Sie über den Sharepoint der FITKO herunterladen. Bitte beantragen Sie hierfür einen Zugang bei Annika Czekay: annika.czekay@fitko.de
- Ihren Projektantrag richten Sie bitte an: projekte@fitko.de
Dr. Verena Fercho
Projektassistenz
+49 (69) 401270 132
Weitere Informationen zur Mittelbeantragung, Mittelvergabe und Mittelverwendung finden Sie in unseren ausführlichen FAQ zum Thema:
Projektplanung 2020–2022
In den Jahren 2020 bis 2022 werden folgende Projekte aus dem Digitalisierungsbudget finanziert. Als FITKO verwalten wir die Finanzierung dieser Projekte. Bei Projekten, die federführend bei uns liegen, übernehmen wir auch das operative Projektmanagement.
Ein bestimmter Teil des Digitalisierungsbudgets ist laut Beschluss 2019/46 des IT-Planungsrates für ausgewählte festgelegte Projekte vorgesehen. Diese Projekte unterteilen sich in größere Projektbündel, die mehrere Einzelvorhaben enthalten, sowie eine Reihe von Einzelprojekten.
Eine detaillierte Auflistung ist in der Aktivitäten- und Budgetrahmenplanung 2020–2022 von IT-Planungsrat und FITKO festgehalten.
Begriffserläuterung "Typ"
Mit „Typ“ ist der LeiKa-Typ gemeint, der bestimmt, auf welcher Verwaltungsebene die Regelungs- und Vollzugszuständigkeit der Leistung liegt:
- Typ 1: Regelungs- und Vollzugskompetenz auf Bundesebene
- Typ 2: Regelungskompetenz auf Bundesebene – Vollzug durch Landesebene
- Typ 3: Regelungskompetenz auf Bundesebene – Vollzug durch kommunale Ebene
- Typ 4: Regelungskompetenz auf Landesebene
- Typ 5: Regelungskompetenz auf kommunaler Ebene
Einzelprojekte
- Registermodernisierung
- Qualitative und quantitative Verbesserung FIM (Föderales Informationsmanagement)
- Aufbau eines föderalen IT-Architekturmanagements
- Portalverbund
- Portalverbund Online-Gateway
- Interoperable Servicekonten
- Unternehmenskonten
- Kommunikationsmanagement „Digitalisierung der Verwaltung“ (intern und extern)
- Qualifizierung des öffentlichen Sektors (Qualifica Digitalis)
- Lernplattform für E-Government (eGov-Campus)
Abgrenzung Digitalisierungsbudget – Konjunkturpaket
Im Hinblick auf die ursprüngliche Planung des Digitalisierungsbudgets ergaben sich insbesondere durch das von der Bundesregierung im Zuge der Corona-Hilfsmaßnahmen im Herbst 2020 ins Leben gerufene Konjunkturpaket Veränderungen.
Aus Mitteln des Digitalisierungsbudgets werden nach wie vor die festgelegten Projekte finanziert, ausgenommen das Vorhaben Registermodernisierung. Darüber hinaus werden die (Weiter-) Entwicklung bestehender, gemeinsam genutzter Komponenten und Standardisierungsmaßnahmen über das Digitalisierungsbudget als Grundlage für eine breite Nutzung der im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes entwickelten Dienste und Verfahren finanziert. Zudem können Digitalisierungslabore und Referenzimplementierungen von Typ 4/5-Leistungen finanziert werden.
Die Mittel des Konjunkturpaketes sollen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ganz allgemein der Stärkung der Wirtschaft dienen und als eine von zahlreichen Maßnahmen die Umsetzung der Digitalisierung der Verwaltung – und damit einhergehend die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes – beschleunigen. So sollen über diese Mittel u. a. auch Online-Dienste, Referenzimplementierungen und Digitalisierungslabore für Typ 1- und Typ 2/3-Leistungen gefördert werden.
Ein weiterer Teil der Mittel des Konjunkturpakets ist neuen, gemeinschaftlich genutzten Infrastrukturkomponenten gewidmet. Darüber hinaus ist die weitere Finanzierung des Vorhabens Registermodernisierung im Konjunkturpaket angesiedelt.

Die Finanzierung der Digitaliserung/des Online-Zugangs-Gesetzes teilt sich in zwei Bereiche auf:
1. Konjunkturpaket
Die unmittelbare Umsetzung erfolgt für
- Online-Dienste
- Infrastrukturkomponenten
- Projekt Registermodernisierung
- Digitalisierungslabore und Referenzimplementierungen
2. Digitalisierungsbudget
Projekte sind
- Festgelegte Projekte
- Gemeinsam genutzte Komponenten
- Standardisierungsmaßnahmen
- Digitalisierungslabore und Referenzimplementierungen