IT-Planungsrat beschließt dauerhafte und flexiblere Finanzierungslösungen zur Verwaltungsdigitalisierung

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Fotografie der IT-Planungsrat-Mitglieder

Foto: FITKO

Die Mitglieder des deutschen IT-Planungsrats – das zentrale Steuerungsgremium zur Digitalisierung der Verwaltung – trafen sich heute in Wiesbaden, um über Themen der digitalen Transformation der deutschen Verwaltung zu beraten. Unter Leitung des diesjährigen Vorsitzenden Patrick Burghardt, Staatssekretär, CIO und Bevollmächtigter der hessischen Landesregierung für E-Government und Informationstechnologie, wurden wichtige Beschlüsse zu Finanzierungsfragen gefasst. Verabschiedet wurde auch der „Kommunalpakt“ zur Stärkung der Kooperation zwischen Bund, Ländern und Kommunen bei der Umsetzung von Online-Diensten für Verwaltungsleistungen.

 

FITKO-Budget: Mitglieder einigen sich auf mehr Flexibilität

Die von Bund und Ländern gemeinsam getragene FITKO (Föderale IT-Kooperation) unterstützt den IT-Planungsrat bei der Umsetzung seiner Beschlüsse.Für die dafür notwendigen finanziellen Mittel muss der IT-Planungsrat bisher den Wirtschaftsplan bis Ende des ersten Quartals des Vorjahres beschließen. Aufträge und Projekte, die der IT-Planungsrat danach beauftragen will, kann die FITKO in ihrem Wirtschaftsplan nur über einen Nachtragshaushalt anpassen oder nicht bearbeiten.

Um hier mehr Flexibilität und langfristige finanzielle Planungssicherheit auch für mehrjährige föderale Projekte zu gewährleisten, muss der IT-Staatsvertrag geändert werden. Dieser regelt neben der Zusammenarbeit des IT-Planungsrats auch die Finanzierungsmodalitäten der FITKO. Der in der heutigen Sitzung beschlossene Änderungsentwurf sieht ein dauerhaftes Digitalisierungsbudget vor, das von Bund und Ländern gemeinsam zur Verfügung gestellt und in die Finanzplanung der FITKO aufgenommen werden soll. Die Höhe soll nicht im IT-Staatsvertrag festgelegt werden, da es sich größtenteils aus konkreten Projekten bestimmt. Ein Teil davon soll flexibel für kurzfristig länderübergreifend einsetzbare digitale Lösungen verwendet werden können. Der beschlossene Änderungsentwurf muss noch weitere föderale Gremien durchlaufen, bevor eine Befassung und Ratifizierung durch die Parlamente in Bund und Ländern stattfinden kann. Ziel ist es, dass die Änderungen zum 1. Januar 2025 in Kraft treten können.

„Je weiter die Digitalisierung der Verwaltungen in Deutschland voranschreitet, desto mehr müssen Bund, Länder und Kommunen gemeinsam erarbeiten. Mit der Änderung des IT-Staatsvertrags zur Einrichtung eines dauerhaften, gemeinsamen Digitalisierungsbudgets für föderale Projekte schaffen wir dafür die Voraussetzung. Zudem erreichen wir eine zusätzliche Flexibilisierung, mit der auch unterjährig auf Basis fachlicher Anforderungen Projekte neu aufgesetzt werden können“, sagte Vorsitzender Burghardt.

Jörg Kremer, kommissarischer Leiter der FITKO: „Die FITKO begrüßt den heute gefassten Beschluss zur Annahme des Änderungsentwurfs. Es ist ein bedeutender Schritt in Richtung einer effektiven und effizienten Ressourcenallokation für zukünftige föderale Digitalisierungsprojekte und -initiativen.“

 

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