FIT-Store mit neuen Leistungen und vereinfachtem Abschluss von Nachnutzungsverträgen

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Ab sofort stehen im FIT-Store zahlreiche neue Leistungen zur Verfügung: Neben allen Leistungen des Wirtschaftsserviceportals NRW (WSP.NRW) stehen u. a. neue Online-Dienste aus Niedersachsen und Hessen zur Verfügung. Für diese und allen kommenden neuen Leistungen können die Nachnutzungsverträge nun vereinfacht abgeschlossen werden.

Das Angebot WSP.NRW steht mit 121 Online-Diensten als Leistungspaket im FIT-Store zur Verfügung. Aus Niedersachsen wurden insgesamt 15 neue Online-Dienste in den FIT-Store aufgenommen, u. a. Bestattungskosten- oder Eingliederungshilfe. Eine weitere und aus Hessen inzwischen die dritte Leistung ist die Personenbeförderungsgenehmigung.

Auch die in länderübergreifender Kooperation entwickelte „Online-Anzeige“ ist ab sofort über den FIT-Store nachnutzbar: Eine Verwaltungsleistung, die Bürger:innen bei Strafanzeigen den Gang zur Behörde erspart und damit auch die Hürden zur Strafverfolgung senkt. Dieser Online-Dienst wurde unter Federführung des Freistaats Sachsen und unter Mitwirkung der Polizeien aus den Bundesländern Saarland und Rheinland-Pfalz weiterentwickelt; der zentrale Betrieb erfolgt durch den „Landesbetrieb Daten und Information“ (LDA) aus Rheinland-Pfalz.

Neben den zahlreichen neuen Leistungen wurde auch der Prozess zum Abschluss von Nachnutzungsverträgen erneuert: Seit Mitte November 2022 kann zu jedem neuen Online-Dienst im FIT-Store ein vorausgefüllter Nachnutzungsvertrag heruntergeladen werden; anschließend sind nur noch wenige Angaben –  u. a. Ansprechperson und Rechnungsdaten – zu ergänzen. Unterzeichnete Nachnutzungsverträge können zur digitalen Gegenzeichnung als PDF-Datei an das Funktionspostfach (FIT-Store@fitko.de) übermittelt werden.

 

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