FIT-Store: FITKO präsentiert Muster für Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

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Die FITKO hat eine „FIT-Store-Muster-AVV“ für die Auftragsverarbeitung von digitalen Services, die aus dem FIT-Store bezogen werden, in Abstimmung mit der Konferenz der deutschen Datenschutzbehörden (UAG der DSK) erarbeitet. Das Muster ist ein Angebot der FITKO an IT- Dienstleister (IT- DL) der umsetzenden Länder auf ein standardisiertes Werk im länderübergreifenden Leistungsaustausch zurückgreifen zu können. Eine Lösung für die Vielzahl von notwendigen Vertragsschlüssen denkt FITKO gleich mit.

Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) wird immer dann geschlossen, wenn personenbezogene Daten durch Dritte im Auftrag eines Verantwortlichen verarbeitet werden. Die FITKO ist auch mit Abschluss der FIT-Store Verträge datenschutzrechtlich nicht verantwortlich. Die Daten von einem Antragsteller werden an den IT-DL des umsetzenden Landes gesendet. Dieser verarbeitet die Daten (Auftragsverarbeiter) und sendet diese an die nachnutzende Behörde (Verantwortlicher) zur Antragsbearbeitung. Zwischen diesen Parteien wird daher der AVV geschlossen.

Die zuständigen UAG der DSK hatte den AVV-Entwurf, der auf den europäischen Standardvertragsklauseln fußt, positiv aufgenommen und kommentiert. Auf dieser Basis hat FITKO den Entwurf finalisiert. Es bestand Einigkeit darüber, dass mit dem FIT-Store-Muster-AVV ein gutes Werk für den Leistungsaustausch von EfA-Leistungen über den FIT-Store geschaffen worden ist. Dieser soll ein hohes Datenschutzniveau gewährleisten und dem Zweck der Standardisierung und damit der Arbeitserleichterung einer Vielzahl von Beteiligten und Arbeitsschritten (Erstellung einer AVV, Reduzierung des Prüfungsaufwands, Vermeidung der Verhandlung einzelner Klauseln) dienen.

Für die Vielzahl von erforderlichen Vertragsschlüssen wird ein sog. Beitrittsmodell angeregt. Der IT-DL konkretisiert einmalig sein AVV Angebot auf Basis des Musters auf seinen Online Dienst. Jede nachnutzende Behörde erklärt ihre Annahme dieser AVV in Textform, d.h. sie sendet den im Dokument vorgesehenen Abschnitt ausgefüllt per E-Mail an den IT-DL. Der Vertrag ist damit geschlossen. Die Einrichtung eines Self-Services könnte für IT- DL eine weitere Entlastung bedeuten.

Weitere Informationen zum „FIT-Store-Muster-AVV“ im FIT-Store:

Zum FIT-Store

oder in den Hinweisen zur Verwendung der „FIT-Store Muster-AVV“:

Zum Dokument FIT-Store-Muster-AVV

Fragen? Ansprechpartnerin: Mareike Banaszak | fit-store@fitko.de