Neue Leistung im FIT-Store: Ausfuhr von Kulturgütern

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Ab sofort steht mit der entwickelten Verwaltungsleistung „Ausfuhr von Kulturgütern“ die erste Landesleistung als Angebot zur Nachnutzung bereit. Für das gemeinsame Projekt der Bundesländer hat Hessen mit dem Themenfeld „Steuern & Zoll“ die Federführung. Um dieses Angebot nachnutzen zu können, melden sich interessierte Länder mit einer Interessensbekundung und schließen nach einem Abstimmungsprozess mit der FITKO einen Nachnutzungsvertrag.

Den Online-Dienst "Ausfuhr von Kulturgütern" können Kultureinrichtungen, Kunsthandel, Dienstleister und Bürger:innen im Echtbetrieb nutzen, um Ausfuhrgenehmigungen für Kulturgüter zu beantragen. Personen, die ein Kulturgut aus Deutschland ausführen wollen, brauchen eine solche Genehmigung, wenn es ein bestimmtes Alter oder einen bestimmten Wert überschreitet oder wenn es sich um nationales Kulturgut handelt.

Der Online-Dienst enthält einen Vorab-Check, um festzustellen, ob eine Ausfuhrgenehmigung im konkreten Fall überhaupt nötig ist. Der richtige Antrag wird anhand der Angaben ermittelt. Ein falscher Antrag kann somit nicht gestellt werden.

Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst als für Hessen zuständige Kulturgutschutzbehörde ist fachlich für die Umsetzung verantwortlich. Das Online-Verfahren wird durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung technisch aufgesetzt und betrieben.

Bereits vor der Einstellung in den FIT-Store haben alle Länder Nachnutzungsinteresse angemeldet.

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