Neue Leistung im FIT-Store: Digitaler Bauantrag

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Ab sofort steht mit dem von Mecklenburg-Vorpommern entwickelten digitalen Bauantrag ein weiteres Angebot zur Nachnutzung bereit. Um dieses Angebot in einem anderen Land nachnutzen zu können, schließen interessierte Länder über die FITKO einen Nachnutzungsvertrag.

 

Inhalt des digitalen Bauantrags

Aktuell beinhaltet der Online-Dienst die LeiKa-Leistungen „Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren“ sowie „Genehmigungsfreistellungsverfahren“ aus der übergreifenden OZG-Leistung „Bauvorbescheid und Baugenehmigung“.

Eine Besonderheit dieses Online-Dienstes ist der sogenannte „Vorgangsraum“, der eine kollaborative Antragsstellung und -bearbeitung ermöglicht. Dadurch können Bauherr:in und Entwurfsverfasser:in gemeinsam den Antrag befüllen und einreichen. Die Sachbearbeitenden bearbeiten über den Vorgangsraum die Bauanträge digital, kommunizieren mit den Antragsstellenden und beteiligen, wenn erforderlich, weitere Behörden.

Im Zuge der Weiterentwicklung des Online-Dienstes werden unter anderem weitere LeiKa-Leistungen wie „Baubeginn Anzeige“ und „Nutzungsaufnahme“ direkt angebunden.

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