Allgemeine Informationen zum FIT-Store
Ansprechperson
Mareike Banaszak
Recht und Compliance

+49 (69) 401270 148
Das kann der FIT-Store
Die Verwaltungsdigitalisierung folgt dem Prinzip „Einer für Alle“ (EfA). Demnach müssen Bund und Länder nicht jede Verwaltungsleistung selbst digitalisieren. Stattdessen können sie einen bereits entwickelten Online-Dienst (z. B. eines anderen Bundeslandes) nachnutzen oder einen von ihnen entwickelten Dienst zur Nachnutzung anbieten.
Der FIT-Store richtet sich an alle Träger der FITKO, d. h. alle Länder und den Bund. Die FITKO und govdigital ermöglichen als sogenannte Intermediäre vertraglich die Bereitstellung und Nachnutzung von EfA-Angeboten. Beides erfolgt technisch sowie kaufmännisch über den Markplatz für EfA-Leistungen.
Schnittstellen zu anderen Themen
- Marktplatz für EfA-Leistungen
Der FIT-Store ist kaufmännisch sowie technisch ein Teil des Marktplatz für EfA-Leistungen. Der EfA-Marktplatz zeigt verfügbare EfA-Leistungen an und unterstützt als technische Plattform rechtssichere und standardisierte Vertragsschlüsse.
Zum Marktplatz für EfA-Leistungen - Onlinezugangsgesetz (OZG)
Der FIT-Store leistet einen wichtigen Beitrag dazu, die nach dem EfA-Prinzip entwickelten Verwaltungsdienstleistungen in die föderale Fläche zu tragen. Es wurden bereits mehr als 400 Nachnutzungsverträge mit Hilfe des FIT-Stores geschlossen.
Mehr zur OZG-Umsetzung
Aktuelle Entwicklungsschwerpunkte
- Marktplatz Deutschland Digital
Gemäß Beschluss des IT-Planungsrats (2025/08) ist der FIT-Store Bestandteil der Zusammenführung der föderalen Marktplätze des IT-Planungsrats
Zum Martkplatz Deutschland Digital
