Allgemeine Informationen zum FIT-Store

  • Nachnutzen statt neu entwickeln

    • Der FIT-Store ermöglicht, standardisierte und vergaberechtskonforme EfA-Leistungen gegen Entgelt im Rahmen eines sogenannten Inhouse-Leistungstausch zu beziehen. Das Produkt realisiert vertragsrechtlich die Umsetzung des EfA-Prinzips („Einer für Alle“).
    • Bund und Länder können dank des FIT-Store ihre betriebsfertigen digitalisierten Verwaltungsleistungen zur Nachnutzung anbieten oder selbst Verwaltungsleistungen als Nachnutzer beziehen. 
    • Der Vertragsschluss erfolgt über den Marktplatz für EfA-Leistungen als zentrale Online-Plattform für den Leistungsaustausch.

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Ansprechperson

  • Mareike Banaszak

    Recht und Compliance

    Foto von Mareike Banaszak

    Telefon+49 (69) 401270 148

Das kann der FIT-Store

Die Verwaltungsdigitalisierung folgt dem Prinzip „Einer für Alle“ (EfA). Demnach müssen Bund und Länder nicht jede Verwaltungsleistung selbst digitalisieren. Stattdessen können sie einen bereits entwickelten Online-Dienst (z. B. eines anderen Bundeslandes) nachnutzen oder einen von ihnen entwickelten Dienst zur Nachnutzung anbieten. 

Der FIT-Store richtet sich an alle Träger der FITKO, d. h. alle Länder und den Bund. Die FITKO und govdigital ermöglichen als sogenannte Intermediäre vertraglich die Bereitstellung und Nachnutzung von EfA-Angeboten. Beides erfolgt technisch sowie kaufmännisch über den Markplatz für EfA-Leistungen.

Schnittstellen zu anderen Themen

  • Marktplatz für EfA-Leistungen
    Der FIT-Store ist kaufmännisch sowie technisch ein Teil des Marktplatz für EfA-Leistungen. Der EfA-Marktplatz zeigt verfügbare EfA-Leistungen an und unterstützt als technische Plattform rechtssichere und standardisierte Vertragsschlüsse.
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  • Onlinezugangsgesetz (OZG)
    Der FIT-Store leistet einen wichtigen Beitrag dazu, die nach dem EfA-Prinzip entwickelten Verwaltungsdienstleistungen in die föderale Fläche zu tragen. Es wurden bereits mehr als 400 Nachnutzungsverträge mit Hilfe des FIT-Stores geschlossen.
    Mehr zur OZG-Umsetzung

 

Aktuelle Entwicklungsschwerpunkte

  • Marktplatz Deutschland Digital
    Gemäß Beschluss des IT-Planungsrats (2025/08) ist der FIT-Store Bestandteil der Zusammenführung der föderalen Marktplätze des IT-Planungsrats
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