FIT-Store Umzug in den Marktplatz für EfA-Leistungen
Mit Beschluss 2024/13 des deutschen IT-Planungsrates vom 20.03.2024 sind bestehende Verträge in Papierfassung ab sofort in den Marktplatz zu übertragen. Neue Bereitstellungsverträge sind bereits seit dem 01.04.2024 über den Marktplatz abzuschließen.Die Fristen ergeben sich aus dem Beschluss. Die Fristen orientieren sich am Rechnungslauf 2024 und unterscheiden sich für EfA-finanzierte Leistungen und allen anderen Leistungen. Maßgeblich zum Einhalten der jeweiligen Frist ist der Abschluss der Bestellungen im Marktplatz.